Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des "UNARTIG. Design - Market"
Allgemeines
Diese Teilnahmebedingungen gelten in vollem Umfang für jede Geschäftsverbindung zwischen MIX
concepts | Dieter Holhorst - im Folgenden Veranstalter genannt - sowie dem Geschäftspartner - im Folgenden Aussteller genannt -, der mit Absenden des Anmeldeformulars diese Teilnahmebedingungen
als gelesen bestätigt und akzeptiert.
Das Anmeldeformular ist wahrheitsgemäß auszufüllen.
Grundsätzlich gelten immer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber einer jeweiligen Messe-Location. Auf diese wird im jeweiligen Anmeldeformular verlinkt.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist erst nach offizieller Bekanntgabe des jeweils aktuellen Termins für
den UNARTIG.Design Market durch uns möglich. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular auf unserer Webseite www....
Standvergabe
Die Standvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge nach
Rechnungsstellung.
Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern liegt grundsätzlich im Ermessen des Veranstalters unter Berücksichtigung des Messe-Konzepts.
Der Aussteller hat keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Standplatz. Etwaige Absagen bedürfen keiner Begründung.
Mit einer Zusage wird dem Aussteller ein Standplatz zugeteilt. Sollte es dem Veranstalter nicht möglich sein, die vom Aussteller im Anmeldeformular gewünschte Standgröße zur Verfügung zu stellen,
wird der Veranstalter dem Aussteller ein alternatives Angebot unterbreiten. Wenn dieses für den Aussteller nicht akzeptabel sein sollte, kann er vom Vertrag zurück treten.
Der Aussteller erhält mit der Zusage für einen Standplatz eine Rechnung über die fällige Standgebühr. Zusage und Rechnungszusendung erfolgen per E-Mail.
Stände/Standplätze
Die für die Veranstaltung vermieteten Standplätze werden ohne Inventar gebucht, d.h.
es handelt sich um reine Stand-Flächen. Jeder Aussteller hat in eigener Verantwortung für Errichtung und Gestaltung seines Standes zu sorgen. Hierbei sind die jeweils gebuchten Standmaße
unbedingt einzuhalten und keinesfalls zu überschreiten.
Für eine individuelle und optimale Ausleuchtung der Stände empfehlen wir, einen zusätzlichen Stromanschluss zu buchen.
Standgrößen und
Teilnahmegebühr
Die Standpreise gelten für den jeweiligen Messe-Zeitraum
und sind im jeweiligen Anmelde-Formular für eine Messe aufgeführt.
Die jeweils möglichen Standgrößen sind ebenfalls dem Anmelde-Formular für eine jeweilige Messe zu entnehmen. Sondergrößen sind nach Absprache möglich.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, auf die wir noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% berechnen.
Stromgebühr
Wir sorgen für eine Grundbeleuchtung der Veranstaltungshallen. Für zusätzliche
Standbeleuchtung bieten wir Stromanschlüsse mit jeweils maximal 1000W Belastbarkeit an. Die Stromkosten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Anmeldeformular zu einer Messe.
Die Bestellung des Stromanschlusses muss gemeinsam mit der Buchung des Standes eingehen.
Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit der verwendeten Geräte verantwortlich. Sollte der Einsatz defekter Geräte durch den Aussteller zu einem Stromausfall führen, ist eine Vertragsstrafe
von 150.-€ fällig.
Der Strom-Preis versteht sich als Nettopreis, auf den wir die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% berechnen.
Zahlungs- und
Stornobedingungen
Mit dem Erhalt der Rechnung und Eingang der Zahlung des
Ausstellers ist die Anmeldung verbindlich bestätigt.
Die Rechnung ist bis spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Termin zu entrichten. Bei Nichtzahlung bis zu diesem Zeitpunkt behält sich der Veranstalter vor, den Standplatz anderweitig zu
vergeben.
Bei einer Stornierung bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhebt der Veranstalter 30% der Standmiete als Bearbeitungsgebühr. Für Stornierungen bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung
wird die Standgebühr komplett fällig bzw. nicht mehr zurückerstattet.
Warenangebot
Der Aussteller verpflichtet sich, im Anmeldeformular wahrheitsgemäß die auf dem Market
angebotenen Waren aufzuführen. Diese haben in jedem Fall in einem thematisch direkten Zusammenhang mit dem Konzept der Messe zu stehen.
Im Zweifelsfall hat der Aussteller Rücksprache mit dem Veranstalter zu halten und dessen Erlaubnis einzuholen.
Behördliche Genehmigungen &
gesetzliche Bestimmungen
Die für die Teilnahme am Market erforderlichen
behördlichen Genehmigungen sind vom Aussteller bei den zuständigen Stellen eigenverantwortlich zu erwirken.
Der Aussteller verpflichtet sich, an seinem Stand die in Verbindung mit Messeveranstaltungen anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Lebensmittel- und Hygienerechts, des
Seuchenrechts, des Handels mit genehmigungspflichtigen Artikeln, des Wettbewerbsrechts, des Steuerrechts und des Zollrechts einzuhalten.
An jedem Stand muss vom Aussteller gut erkennbar und leicht lesbar Name und die Anschrift des Gewerbetreibenden angebracht sein, in dessen Name und auf dessen Rechnung verkauft oder ausgestellt
wird. Aufgrund der gesetzlichen Auszeichnungspflicht müssen alle Waren grundsätzlich mit Preisen versehen sein.
Ablauf der
Veranstaltung
Die Veranstaltung erstreckt sich über einen Tag. Der
Veranstalter informiert den Aussteller mit der Buchungsbestätigung über die Auf- und Abbau-Zeiträume. Die Öffnungszeiten stehen bereits im Vorfeld fest und sind auf der Webseite des Veranstalters
einzusehen. Detaillierte Informationen für Regelungen am Veranstaltungsort erhält der Aussteller spätestens 7 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung per E-Mail.
Standaufbau und
-gestaltung
Die Stände müssen vor Beginn der Veranstaltung (d.h. 7-11
Uhr) aufgebaut werden und dürfen keinesfalls vor Beendigung der Veranstaltung und ohne Absprache mit dem Veranstalter teilweise oder ganz geräumt werden. Bei Nichteinhaltung erhebt der
Veranstalter eine Vertragsstrafe von 200.- Euro.
Die gebuchten Standmaße müssen in jedem Fall beim Aufbau eingehalten werden. Es dürfen keine Standteile oder Waren in andere Stände oder die Gänge ragen.
Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1). Die Verwendung von leicht brennbaren Materialien (z.B. Stroh), brennenden
Kerzen, offenem Feuer, sowie das Rauchen sind ebenfalls unzulässig.
Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand namentlich zu kennzeichnen und die angeboten Waren auszupreisen.
Untervermietung und Überlassung an
Dritte
Eine Mitnutzung durch Dritte ist nur nach Absprache mit dem
Veranstalter erlaubt. Eine Untervermietung der Standfläche ist nicht gestattet.
Haftung Standplatz
Der Aussteller verpflichtet sich, die Standfläche so zu verlassen, wie diese
vorgefunden wurde. Durch Nichteinhaltung ggf. entstehende Kosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Beschädigung der Standfläche (Wände, Decke, Böden), sowie
für Müllentsorgung (z.B. Verpackungen, Essensreste etc.).
Zudem haftet der Aussteller zu jeder Zeit für seine Waren, ebenso für einfache und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter hinsichtlich Personen- und Sachschäden.
Wir übernehmen als Veranstalter die Bewachung der Veranstaltungsräume, jedoch ohne Haftung. Ebenso haften wir nicht für Diebstahl. Wir empfehlen den Abschluss einer Ausstellerversicherung.
Verhalten auf der
Veranstaltung
Während der gesamten Dauer der Veranstaltung darf weder das
Verhalten des Ausstellers, seiner Mitarbeiter, noch der Zustand seines Standes dazu führen, dass Personen oder Sachen geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt
werden. Insbesondere dürfen akustische Übertragungseinrichtungen nur mit Genehmigung des Veranstalters betrieben werden.
Den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner ausgewiesenen Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.
Ausfall der
Veranstaltung
Sollte die jeweilige Veranstaltung aufgrund höherer
Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Unwirtschaftlichkeit oder anderer nicht selbst verschuldeter Gründe nicht stattfinden können, verpflichtet sich der Veranstalter, dem Aussteller die Standgebühren
zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. Reisekosten, Unterbringung, entgangener Gewinn) können nicht geltend gemacht werden.
Filme und Fotografien
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und
zu filmen, sowie das so entstehende Material für Werbezwecke folgender UNARTIG.Design Markets zu verwenden. Gleiches gilt für die vom Veranstalter zugelassene Presse.
Eintritt
Der Eintritt für Besucher beträgt 5,- € (Kinder haben freien Eintritt).
Jeder Aussteller erhält pro gebuchtem Quadratmeter Standfläche 3 Freikarten. Diese werden rechtzeitig zur Messe von uns via Mail verschickt und können dann an ihre Gäste weitergeleitet
werden.
Akzeptieren der AGB
Durch Absenden des Anmeldeformulars für Aussteller auf unserer Webseite
www.UNARTIG.design akzeptiert der Aussteller die hier aufgeführten AGB
Veranstalter
MIX concepts
Dieter Holhorst
Broockkampsweg 25
224534 Hamburg
Web: www.
E-Mail:
Umsatzsteueridentifaktionsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE118104384; Betriebsnr.:16522891
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg
Stand dieser Teilnahmebedingungen: 13.10.2015 (Änderungen vorbehalten)